Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsvorfälle mit unseren Kunden. Die AGB werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten auch für künftige Geschäfte

 

Auftragserteilung
Der Auftrag kann schriftlich per Post oder Fax, per e-Mail als Datensatz oder fernmündlich erteilt werden.

Bestandteil des Auftrages ist die Nennung des Auftraggebers mit kompletter Anschrift, der Quell- und Zielsprache(-n), Bekanntgabe der Thematik, ggf. ein Hinweis auf Terminologien und/oder  Hintergrundinformationen, die für eine optimale Übersetzung notwendig sind. Wir empfehlen den Auftrag parallel telefonisch zu melden und sich dessen Ausführung durch EVS bestätigen zu lassen.

Die Erteilung eines Auftrages an EVS ohne Auftragsbestätigung durch EVS ist auf Risiko des Auftraggebers.

Sollte für die Bearbeitung eines Auftrages Formatierungsarbeiten anfallen, werden diese separat berechnet.
Zeitangaben sind in MEZ.

 

Haftung / Schadensersatz
EVS haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übertragung des Ausgangstextes vom Kunden an EVS oder durch missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

Abweichungen vom (bestätigten) Liefertermin gehen nicht auf Risiko von EVS, sofern hier nicht ein eindeutiges Verschulden seitens EVS vorliegt. Ursache für Terminabweichungen können unvorhersehbare Probleme sein, die während der ÜS auftreten oder höhere Gewalt; beispielsweise Serverausfall des Mailproviders oder technische Probleme.

Für betriebswirtschaftliche oder andere Folgen, die aus einer Übersetzung entstehen, haftet EVS nicht.

Im kaufmännischen Verkehr haften wir für nicht fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung sowie für Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wird im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung auf maximal € 100.000,-- beschränkt. Im kaufmännischen Verkehr bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind, auf das Dreifache des Rechnungswerts der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal € 300.000,-- beschränkt. Dabei verringern sich im kaufmännischen Verkehr die im vorhergehenden Satz genannten Haftungsgrenzen betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen von uns verursachte Schäden versichert ist.

Ist bei Auftragserteilung der Verwendungszweck nicht angegeben, vor allem wenn der zu bearbeitende Text zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann der Kunde nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt.

Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, uns vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen lässt und ohne unsere Freigabe druckt, so gehen jegliche Mängel voll zu seinen Lasten.

 

Geheimhaltungsklausel
EVS wahrt die Vertraulichkeit der auftragsbezogenen und nicht öffentlich zugänglichen Informationen. Diese dürfen nur an Mitarbeiter des Unternehmers weitergegeben werden, insoweit diese sie zur Erfüllung des Vertragszieles benötigen. Die Weitergabe an nicht an der Auftragsrealisierung beteiligte Dritte ist an die vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gebunden. Dieses gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.

 

Partner
Zur optimalen Übersetzung ist EVS berechtigt, Partner zu beauftragen. Dies gilt insbesondere für Sprachen und Branchen, die nicht durch EVS selbst abgedeckt werden. Die vertragliche Bindung besteht jedoch auch in diesen Fällen zwischen EVS und dem Auftraggeber.

 

Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend.

Die Preise der Preisliste sind Richtwerte und unverbindlich. EVS ist berechtigt, die Preisliste in notwendigen Abständen anzupassen. Die Preisliste berücksichtigt nur Übersetzungen, deren Quell- oder Zielsprache Deutsch ist; Preise für weitere Sprachkombinationen sind zu erfragen.

Für Eilaufträge ist EVS berechtigt einen Aufschlag zu berechnen. Botengänge werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Porto, Telefongebühren und Faxgebühren übernimmt EVS.

 

Lieferfristen / Lieferung
Die Liefertermine werden nach Erfahrungswerten von EVS angegeben. Eine Lieferung kann sich durch o.a. Einflüsse verschieben. (Haftung/Schadenersatz Abs.2)

EVS ist nicht verantwortlich, wenn die Lieferung bei dem Auftraggeber nicht zeitig eingeht, die Datei nicht am Bildschirm dargestellt werden kann oder die Software für die Schriften nicht zur Verfügung steht.

Als zugestellt gilt der Auftrag, sofern er nachweislich elektronisch an den Kunden gesendet wurde.

 

Reklamationen
Sämtliche Reklamationen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Später eingehende Reklamationen sind nicht

wirksam. Hierbei gilt der Zeitpunkt des Ausganges bei EVS, bzw. zzgl. 2 Werktage bei Postversand.

Als Mängel gelten eindeutige falsche Übersetzungen / Terminologien, Abweichungen vom durch den Kunden bestätigte Angebote oder auffällige grammatikalische Fehler.

Sind diese Mängel ordnungs- und fristgemäß angezeigt worden, ist EVS zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nachweispflicht bei Mängeln hat der Auftraggeber.

 

Rücktritt
Der Auftraggeber ist erst dann berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Liefertermin unverhältnismäßig und schuldhaft von EVS überzogen wurde, wenn die Übersetzung auch nach einer angemessenen Möglichkeit zur Nacherfüllung gravierende Fehler enthält oder wenn die Lieferung gar nicht erfolgt (siehe Lieferung). Nur bei Nicht-Lieferung wird der Auftraggeber von der Zahlungspflicht entbunden. Bei Teil- oder Mängellieferungen im o.a. Sinne sind Teilzahlungen entsprechend der Teillieferungen zu entrichten.

 

Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von EVS.

 

Zahlungsbedingungen Kunden
Die Berechnung erfolgt nach Lieferung und in Euro. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Zieltext Grundlage der Berechnung. Der Rechnungsbetrag ist gemäß der Zahlungsfrist, sofern nichts anderes vereinbart, 14 Tage netto ohne Abzug und auf Konten von EVS zu entrichten. Hierbei sind die Rechnungsnummer und die Auftrags- bzw. Bestellnummer mit anzugeben.


Abweichende Zahlungsbedingungen für Lieferanten
Sollte nichts anderes vereinbart sein, arbeiten wir mit einem Zahlungsziel von 6 Wochen. Mit dem Überweisungsdatum gilt die Forderung als bezahlt.

 

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Im Streitfall gilt Deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Offenbach am Main / Deutschland.

 

Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen der AGBs werden nach Möglichkeit unseren Partnern umgehend mitgeteilt.

 

 

Stand: 1. Januar 2007